Rechtsanwalt
für Erbrecht
in Innsbruck
Erbstreitigkeiten lassen sich durch eine überlegte, sorgfältige und individuelle Gestaltung von Nachfolgeregelungen vermeiden bzw. eingrenzen. Dabei sollte man nicht nur an letztwillige Verfügungen, wie Testament und Vermächtnis, denken, sondern auch vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, wie Übergabe- und Schenkungsverträge (auf den Todesfall), in Kombination Erb- und (partielle) Pflichtteilsverzichtsverträgen, mitberücksichtigen. Ausgehend von Ihren familiären und vermögensrechtlichen Verhältnissen berate ich Sie umfassend über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten, den Nachlass bereits zu Lebzeiten zu regeln und erstelle die hierfür notwendigen Urkunden, wie letztwillige Verfügungen (Testament, Ehegattentestament, Vermächtnis) und Verträge.
Sie wurden als Kind oder Ehegatte vom Verstorbenen im Testament nicht berücksichtigt oder auf den Pflichtteil gesetzt, Sie haben Zweifel an der Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung, dann übernehme ich Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche.
Kostenintensive gerichtliche Streitigkeiten über Erb- und Pflichtteil lassen sich oftmals vermeiden, wenn es im Vorfeld, etwa im Rahmen der Verlassenschaftsabhandlung oder außergerichtlich, zu einer vergleichsweisen Regelung über diese Ansprüche kommt. Ihre Interessen sollten daher unbedingt im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens geltend macht und gewahrt werden. In der Verlassenschaftsabhandlung erfolgen auch wichtige Weichenstellungen für Ihre Erbansprüche und Ihre Pflichtteilsansprüche.
Welche Art der Erbantrittserklärung wird abgegeben, eine bedingte oder eine unbedingte Erbantrittserklärung? Wird eine widerstreitende Erbantrittserklärung abgegeben und kommt es damit zu einem Erbrechtsstreit? Werden Erklärungen zu Schätzgutachten über den Wert von Liegenschaften oder Wertsachen des Nachlasses im Rahmen der Errichtung eines Inventars abgegeben oder diese angenommen, dies mit Folgen für Pflichtteilsergänzungsansprüche?
Sie sollten sich daher jedenfalls bevor Sie Erklärungen vor dem Notar als Gerichtskommissär abgeben, rechtlich beraten lassen, damit Ihre Interessen bestmöglich gewahrt werden. Hier kann ich Ihnen mit meiner Erfahrung in erbrechtlichen Angelegenheiten eine umfassende Rechtsberatung anbieten und für Sie auch die Vertretung Ihrer Interessen im Verlassenschaftsverfahren übernehmen.
Vielfach nicht bekannt ist, dass bei Einigkeit der Erben die Verlassenschaftsabhandlung auf schriftlichen Weg durchgeführt werden kann. Das kann Zeit und Geld sparen. Auch die Durchführung von schriftlichen Abhandlungen gehört zu meinen Tätigkeiten.
Ihr Anwalt Ihres Vertrauens
Als Rechtsanwalt für Erbrecht berate ich Sie gerne bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Je nach Ihrem individuellen Fall unterstütze ich Sie mit juristischem Fachwissen und meiner Erfahrung, um Ihre Ansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen.
Mit Erfahrung im Erbrecht kümmert sich die Kanzlei Dr. Armin Zelinka um die sorgfältige Vermögensnachfolge, ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Vermögens oder die Durchsetzung ihrer erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche.
Sie brauchen rechtlichen Rat, wenn es um die Erstellung eines Testaments geht? Sie haben ungeklärte Fragen bezüglich Nachfolge und Vermögensweitergabe? Möglicherweise benötigen Sie Unterstützung bei der Anfechtung eines Testaments?
Als Ihr Ansprechpartner für Erbrecht sind Sie bei mir in besten Händen.
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Möchten Sie ein Testament aufsetzen, um die Erbfolge nach Ihren Vorstellungen zu regeln? Stehen Sie vor der Frage, ob Sie eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen? Sie wurden bei der Erbfolge übergangen und möchten nun dagegen rechtlich vorgehen?
Gerne kümmere ich mich um Ihr erbrechtliches Anliegen und betreue Sie während des gesamten Prozesses mit Engagement und persönlichem Einsatz. Vom Erstellen eines Testaments, über die Prüfung von Ansprüchen Pflichtteilberechtigter, bis hin zum Einklagen Ihrer Erbschaftsansprüche. Ich stehe Ihnen bei Unklarheiten im Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Leistungen:
- Übergabe und Schenkungsverträge (auf den Todesfall)
- Erb und Pflichtteilsverzichtsverträge
- Vertretung in Verlassenschaftsverfahren
- Erbstreitigkeiten und Pflichtteilsstreitigkeiten
- Durchführung von schriftlichen Abhandlungen
- Vermögensnachfolge:
- Übergaberegelungen zu Lebzeiten
- Unternehmensnachfolge, Vermögensregelungen