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Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht in Innsbruck

Kompetent, persönlich & engagiert
Kanzlei in Innsbruck

Meine Kanzlei für Verwaltungsrecht in Innsbruck unterstützt Sie in all Ihren verwaltungsrechtlichen Anliegen.

Das Verwaltungsrecht ist ein komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet und es ist für den Bürger oft sehr schwer, den Überblick zu bewahren. Mein fachliches Know-How und meine mehrjährige praktische Erfahrung im Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren bilden die Basis für meine Rechtsberatung und Rechtsvertretung, sei es vor Behörden, Verwaltungsgerichten oder vor Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof.

Im Verwaltungsrecht betreue ich vor allem Fälle in folgenden Rechtsgebieten:
Gewerberecht, Genehmigung von Betriebsanlagen, Vertretung von Nachbarn gegenüber Inhabern von Betriebsanlagen, Wasserrecht und Naturschutzrecht, Raumordnungsrecht, Widmung von Grundstücken, Bebauungspläne, Baulandumlegung, Baurecht, Baubewilligungen und Vertretung von Nachbarn gegenüber Bauherrn, Behörden und Gemeinden. Ich habe in all diesen Bereichen des Verwaltungsrechts eine umfassende Erfahrung über alle behördlichen Instanzen hinweg bis hin zu den Höchstgerichten, mit Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte an den Verwaltungsgerichtshof und den Verfassungsgerichthof.

Im Verwaltungsrecht unterscheidet man zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, das sind in erster Linie das Verfahrensrecht vor Behörden, Verwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshof, und dem besonderen Verwaltungsrecht. Das besondere Verwaltungsrecht regelt einzelne Sachbereiche, wie zum Beispiel Gewerberecht, Wasserrecht, Raumordnungsrecht und Baurecht, Sicherheitspolizeigesetz, um einige zu nennen. Es gibt hier zahlreiche spezielle Gesetze, Verordnungen und Normen, die jeden Bürger, sowohl Privatperson als auch Unternehmer, betreffen und berücksichtig werden müssen.

Damit es bei Verfahren vor Behörden zu keinen Überraschungen kommt, kläre ich Sie über die jeweiligen Gesetze, Verordnungen und Normen auf, unterstütze Sie bei der vorschriftmäßigen Formulierung von Anträgen samt Anlagen und vertrete Sie im Rahmen von Verhandlungen vor Behörden. Auch die Anfechtung von unrechtmäßigen oder fehlerhaften Bescheiden vor den Verwaltungsgerichten bis hin zu den Höchstgerichten, wie dem Verwaltungsgericht und dem Verfassungsgericht, liegt in meinem Leistungsspektrum.

Auch Maßnahmen von unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Beamte, Polizei, Verwaltungsbehörden lassen sich mit einer sogenannten Maßnahmenbeschwerde bekämpfen. Das Legalitätsprinzip in unserer Verfassung bestimmt, dass die gesamte staatliche Verwaltung nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden darf. Da ist kein Platz für Willkür oder gesetzwidrige Entscheidungen. Als mündiger Bürger haben Sie in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts einen Rechtsanspruch, dass eine Bewilligung erteilt wird oder die Behörde zum Schutz Ihrer Interessen einschreitet.

Als Ihr Rechtsanwalt erörtere ich mit Ihnen den Sachverhalt und schaffe in einem vertrauten Arbeitsumfeld einen optimalen Lösungsweg.

Anwalt Dr. Armin Zelinka Innsbruck
Dr. Armin Zelinka
Rechtsanwalt

Ihr Anwalt Ihres Vertrauens

Im Verwaltungsrecht können die Behörden nur auf Grundlage von Gesetzen handeln. Als Bürger, Unternehmer kommt es daher besonders darauf an, seine Rechte und gesetzlichen Ansprüche gegenüber den Verwaltungsbehörden von Anfang an zu kennen. Warten Sie daher mit einer Rechtsberatung und Rechtsvertretung nicht so lange zu, bis es zu Problemen oder negativen Entscheidungen kommt. Eine frühzeitige Einbindung Ihres Rechtsanwaltes kann Ihnen hier viel Zeit, Nerven und Kosten ersparen.

Sie fragen sich welche Behörde im Einzelfall zuständig ist? Welche Fristen eingehalten werden müssen um Rechtsfolgen auszulösen? Welche Personen oder Parteien am Verfahren beteiligt sind und welche rechtlichen Anforderungen zu erfüllen sind?

Ich vertrete und berate Sie in all Ihren verwaltungsrechtlichen Fragestellungen und freue mich über Ihre Kontaktaufnahme.

Vereinbaren Sie eine Erstberatung

Eine individuelle Erstberatung beginnt mit einer persönlichen und direkten Kommunikation, gerne auch im Wege einer Videokonferenz. Kontaktieren Sie mich, um Ihr Anliegen zu besprechen und einen zielorientierten Plan zu entwickeln.