Honorar
Honorar/Kosten
Rund ums Thema Anwaltskosten, Honorar, Honorargestaltung, empfehle ich Ihnen die „Broschüre Rechtsanwaltshonorar“, die Sie in auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammer (https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/der-rechtsanwalt/honorartarife) in der jeweils aktuellen Fassung einsehen und herunterladen können. Diese gibt Ihnen eine zusammenfassende und übersichtliche Grundinformation zum Rechtsanwaltshonorar. Ich stelle Ihnen eine Fassung dieser Broschüre hier zum Download zur Verfügung:
Erstgespräch:
Das anwaltliche Erstgespräch bzw. die anwaltliche Erstberatung soll Ihnen eine Orientierungshilfe geben, ob sie für Ihr Anliegen eine weitere rechtliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen wollen. Im Rahmen eines ersten Informationsaustausches erhalten Sie dabei eine allgemeine rechtliche Auskunft zu Ihrem Anliegen bzw. zur Ihrer Sache. Ebenso erhalten Sie Informationen zum Thema Anwaltskosten bzw. Honorar.
Dieses anwaltliche Erstgespräch wird von mir bis zu einer Dauer von maximal 30 Minuten kostenlos angeboten. Bei längerer Dauer des anwaltlichen Erstgespräches – ohne abweichende Vereinbarung vorab – werden EUR 150,– für jede weitere angefangene Zeiteinheit von 30 Minuten (inklusive 20% Ust) verrechnet.
Honorar:
Die Vergütung meiner Leistungen erfolgt, sofern keine hiervon abweichende schriftliche Honorarvereinbarung geschlossen wurde, in Anwendung der jeweils für die erbrachte Leistung gültigen „Allgemeinen Honorar-Kritierien (AHK)“, beschlossen vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag, die auf der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.rechtsanwaelte.at) dauerhaft bereitgehalten und einsehbar sind. Eine Fassung dieser „Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)“ finden Sie zum Download im Impressum meiner Homepage. Dort finden sich auch zum Download eine Muster für eine Vollmacht und Honorarvereinbarung einschließlich Dateninformationsblatt und den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Rechtsanwälte.